Der Abschluss kann entweder im Rahmen einer Vollzeit oder Teilzeitausbildung erworben werden.
Teilzeit: Die Teilzeitausbildung dauert insgesamt 4 Jahre. Der Unterricht umfasst wöchentlich 12 Unterrichtsstunden und findet an drei Abenden (montags, mittwochs und donnerstags) in der Zeit von 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr statt. Bei der Teilzeitform beginnt nach einem halben Jahr das Blended Learning. Das heißt es findet an einem der drei Schulabenden Onlineunterricht statt. Die andern beiden Abende finden in Präsenz statt. Im letzten Weiterbildungsjahr findet nur Präsenzunterricht statt.
Die letzte Teilzeitform wurde am 07.08.2023 eröffnet. Die nächste Weiterbildung in Teilzeitform startet im August 2025. Anmeldungen sind bereits jetzt möglich.
Vollzeit: Die Weiterbildung in Vollzeitform dauert 2 Jahre. Der Unterricht umfasst 30 Wochenstunden und findet montags bis freitags vom 8.00 Uhr bis 14.45 statt. Die Vollzeit findet nur in Präsenzunterricht statt.
Ferienzeiten: Die Ferienzeiten in der Technikerschule richten sich nach den Schulferien des Landes NRW.
Kosten: Im Rahmen der Weiterbildung fällt kein Schulgeld an.
Von den Teilnehmern getragen werden müssen allerdings die Kosten für Lehrbücher und –materialien, Prüfungsgebühren für Zertifikate sowie Exkursionskosten (An- und Abreise, Eintrittsgelder, Verpflegung, ggf. Übernachtung).
Es besteht die Möglichkeit einer Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG – „Meister-BAFÖG“), für das in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Köln zuständig ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/. Hier gab es in den letzten zwei Jahren Probleme bei der Bearbeitungszeit seitens des Bafögamtes. In diesen Fällen unterstütz unser Sozialarbeiter bei der Beantragung von Überbrückungsgeldern.