Die Weiterbildung erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage der für das Land NRW geltenden Erlasse und Lehrpläne.
Nach 2 Jahren (Vollzeit) bzw. 4 Jahren (Teilzeit) erlangen die Teilnehmer den Berufsabschluss zum „Staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Umweltschutztechnik“ / zur „Staatlich geprüften Technikerin Fachrichtung Umweltschutztechnik“.
Umweltschutztechniker und Umweltschutztechnikerinnen finden ihr Arbeitsfeld z.B. - in der Planung und Entwicklung von umweltschutztechnischen Systemen, - in der Organisation und Führung von Betrieben, - im betrieblichen Management, - im Bereich Ressourcenverbrauch und Emissionen.
Zugleich ist es auf Wunsch möglich, einen Sekundarabschluss II (Fachhochschulreife) zu erwerben, sofern die Leistungsanforderungen erfüllt sind.